AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für EcoVoltix

1. Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber.
  • Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
  • Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.
  • Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Kostenvoranschläge und Angebote

  • Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  • Auf Wunsch können detaillierte Kostenvoranschläge entgeltlich erstellt werden; diese Kosten werden bei Auftragserteilung angerechnet.
  • Angebote sind 14 Kalendertage gültig.
  • Nachweisbare zusätzliche Kosten dürfen nach Angebotserstellung bis zu 20 % auf den Angebotspreis aufgeschlagen werden.
  • Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.

3. Leistungsumfang und Ausführung

  • Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  • Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Pläne rechtzeitig vorliegen.
  • Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich die zur Durchführung notwendigen Versorgungseinrichtungen (z. B. Strom, Wasser, sanitäre Anlagen) zur Verfügung.
  • Der Auftraggeber haftet dafür, dass ihm bekannte Risiken wie verborgene Leitungen, Altlasten, asbesthaltige Materialien oder andere Gefahrenstellen rechtzeitig mitgeteilt werden. Erfolgt dies nicht, ist der Auftragnehmer von der Haftung für hieraus entstehende Schäden befreit.
  • Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Lieferung, Termine, Gefahrübergang und Teilabnahmen

  • Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  • Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Lieferengpässe verlängern die Fristen angemessen.
  • Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe oder Abnahme auf den Auftraggeber über.
  • Bei Teilleistungen oder Teilabnahmen geht die Gefahr mit deren Nutzung oder Inbetriebnahme auf den Auftraggeber über.

6. Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung wird in folgenden Raten fällig:
    • 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
    • 30 % Abschlagszahlung nach Abschluss und Abnahme des Rohbaus,
    • 20 % Abschlagszahlung nach Beginn der Endmontage,
    • 10 % Schlussrechnung nach Abnahme und Inbetriebnahme der Anlage.
  • Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen netto zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt: Verzugszinsen nach § 288 BGB geltend zu machen, Lieferungen und Leistungen einzustellen, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
  • Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Preisänderungen

  • Treten zwischen Vertragsabschluss und Ausführung erhebliche Kostensteigerungen ein (z. B. Material, Transport, Löhne), ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise angemessen anzupassen.
  • Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Sollte die Preiserhöhung mehr als 10 % betragen, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.

8. Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.
  • Eine Weitergabe oder Sicherungsübereignung ist ohne Zustimmung unzulässig.
  • Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei Zugriffen Dritter unverzüglich zu informieren.

9. Zusatzleistungen und Nachträge

  • Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen.
  • Diese werden mit einem Stundensatz von 70,– € netto abgerechnet.
  • Zusätzlich benötigtes Material wird gesondert berechnet. 

10. Abnahme

  • Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich abzunehmen.
  • Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung spätestens 7 Kalendertage nach Fertigstellungsanzeige als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
  • Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

11. Gewährleistung

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 633 ff. BGB).
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, bei Bauleistungen gemäß BGB 5 Jahre, sofern gesetzlich vorgeschrieben.
  • Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
  • Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

12. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit.
  • Für Leitungs- oder Gebäudeschäden, die aufgrund fehlender Informationen oder unzutreffender Angaben des Auftraggebers entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  • Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13. Kündigung, Stornierung und Rücktritt

  • Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
  • Bei einer Stornierung des Auftrags vor Beginn der Arbeiten kann der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung verlangen:
    • bis 14 Tage vor Beginn: 10 % des Auftragswerts,
    • bis 7 Tage vor Beginn: 20 % des Auftragswerts,
    • ab 6 Tage vor Beginn: 30 % des Auftragswerts.
  • Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung keine fälligen Zahlungen leistet oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

14. Urheberrechte und Unterlagen

  • An Zeichnungen, Plänen, Dokumentationen und Kalkulationen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte vor.
  • Diese dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

15. Datenschutz

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung notwendig ist.

16. Gerichtsstand, Streitbeilegung und anwendbares Recht

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
  • Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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